Kann ich meine Rufnummer von meinem ehemaligen Anbieter bei der sasag weiterhin verwenden?
Ja, Sie können Ihre bisherige Rufnummer behalten. Hierfür wird ein unterschriebenes Portierungsformular benötigt, welches gleichzeitig als Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter gilt. Beachten Sie, dass für die Portierung die ordentliche Kündigungsfrist Ihres ehemaligen Anbieters gilt. (Beispiel Swisscom: in der Regel Zwei Monate) Falls Ihr Gesprächsabonnement bei einem Zweitanbieter wie beispielsweise CallCall oder PrimaCall läuft, muss dieses zwingend von Ihnen gekündigt werden.